Verkauf und Lieferung erfolgen nur zu den nachfolgenden ausschliesslichen Bedingungen.
Die genannten Preise erlangen erst nach Abgang einer beidseitig unterschriebenen Auftragsbestätigung durch den Kunden und durch iLötscher ihre Verbindlichkeit. Diese zusage kann mündlich oder Eektronisch erfolgen.
Kunden bezahlen die Aufträge nach Abschluss der Dienstleistungen gemäss Vereinbarung. Die Offerten sind 30 Tage gültig. Alle Preise gelten ab Zürich.
Sind sofern nicht anders vermerkt innert 20 Tagen rein Netto zur Zahlung fällig. Wird die Lieferung gegen Rechnung vereinbart, bleiben alle von iLötscher gelieferten Waren und Dienstleistungen bis zu deren vollständigen Bezahlung, Eigentum von iLötscher.
Gerät der Kunde unter Zahlungsverzug, behält sich iLötscher das Recht vor, zukünftige Leistungen nur noch gegen Vorauskasse zu erbringen. iLötscher belastet nach Ablauf des Zahlungstermins 5% p.a. Verzugszins. Falls eine Rechung unbezahlt bleibt, behaltet sich iLötscher das Recht vor den Betrag um 10% zu erhöhen, der Kunde kann iLötscher nicht die Einrede der Verrechnung wegen ungehöriger Erfüllung bzw. angeblich bestehender Gegenforderungen entgegenhalten.
Das Produkt SLA Re@ct ist immer mit einem separaten SLA Re@ct Vertrag verbunden. SLA Re@ct Verträge werden die Dienstleistungen gegenüber dem Kunden detailliert festgelegt.
Mit der Entgegennahme der Bestellung und dem Unterzeichnen der Aufträgsbestätigung verpflichtet sich iLötscher zur Erbringnung und der Kunde zur Abnahme der Leistung. Im Falle einer Annulation einer Bestellung verpflichtet sich der Kunde, unter Vorbehalt weiterer Ansprüche iLötscher mit 25% des Auftragsvolumens für Umtriebe und entgangenen Gewinn zu entschädigen.
Wenn nicht anders vereinbart, gewährt iLötscher keine Garantien. Es gelten die von den Hard- und Softwareherstellern gewährten Garantien. Garantieleistungen werden nur erbracht, wenn der Artikel in der Orginalverpackung transportiert wurde und eine ordentliche Fehlerbeschreibung beliegt. Wenn keine anderen Garantiebestimmungen entgegenstehen, kann iLötscher nach Wahl wie folgt nachkommen:
– durch Nachbesserung der Ware
– durch Ersatz der Mangelhaften Ware durch einen dem Minderwert entsprechenden Preisnachlass.
Wandlung und Minderung seitens des Kunden sind in jedem Fall ausgeschlossen. Klageanspruch und Einreden des Käufers verjähren mit Ablauf der Garantiefrist. von Garantieleistungen ausgeschlossen sind Verbrauchsmaterialien.
Wird ein Datenträger oder ein kompletter CPU oder ein Notebook zur Reparatur an iLötscher übergeben, so trägt der Kunde in jedem Fall die volle Verantwortung für die ordentliche Sicherung der Daten vor Übergabe der Sache.
Weitergehende Rechtsansprüche als die im Abschnitt Garantien genannten gibt es nicht. Es wird jede weitergehende Haftpflicht weggebunden, insbesondere besteht keine Haftung für direkte oder indirekte, mittelbare oder unmittelbare Schäden, die sich aus dem Gebrauch, durch Fehlleistung oder Leistungsausfall der von iLötscher gelieferten Waren ergeben.
Der Auftrag gilt als erfüllt, falls der Kunde nicht innert 10 Tagen seit Erbringung der fraglichen Leistung diese schriftlich bei iLötscher beanstandet.
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten mit iLötscher ist das rechtliche Domizil von iLötscher.